Das Luftrecht beschränkt die Höhe im Normalfall auf 3.300 Meter. Danach braucht man ab 20minütiger Verweildauer Sauerstoff.

Ballonfahrten Allgäu Bodensee
Helmut Seitz - Erfahrung seit 1989
Luftfahrtunternehmen RP Stuttgart Ref. Nr. DE.BW.BOP.016
Fragen und Antworten
Das Luftrecht beschränkt die Höhe im Normalfall auf 3.300 Meter. Danach braucht man ab 20minütiger Verweildauer Sauerstoff.