Ballonfahrten Allgäu Bodensee

Helmut Seitz - Erfahrung seit 1989

Luftfahrtunternehmen RP Stuttgart Ref. Nr. DE.BW.BOP.016

Beförderungsbedingungen

  • Wichtig: Ballonfahren ist mitunter eine sportliche Betätigung. Für eine Ballonfahrt müssen Sie körperlich mobil und fit sein. Über die Fahrtdauer müssen Sie im Korb stehen und für die Landung die Haltegriffe eigenständig festhalten können.
  • Während einer Schwangerschaft oder nach einer frischen Operation können Sie nicht an einer Ballonfahrt teilnehmen. Kinder dürfen ab einem Alter von 9 Jahren, einer Körpergröße von ca.1,20m und in Begleitung eines Erziehungsberechtigten mit in den Korb.
  • Generell gilt: Bei Bandscheiben-, Rückgrat-, Hüft- oder Gelenkoperationen und für Passagiere mit gesundheitlichen Beschwerden und eingeschränkter Mobilität, können von uns leider nicht befördert werden.
  • Bitte vereinbaren Sie Ihre Termine ausschließlich telefonisch und rechtzeitig.
  • Per Email können wir keine Terminvereinbarungen annehmen, da wir weitere Informationen benötigen. Sie erreichen uns unter Telefon: +49 (0) 7563 / 92282 von Montag bis Freitag, jeweils von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr.
  • Für die Tragkraftberechnung des Ballons benötigen wir Ihre korrekten Gewichtsangaben. Bei falschen Angaben ist der Pilot berechtigt Ihr Ticket nicht anzunehmen und Sie von der Fahrt auszuschließen.
  • Vereinbarte Termine sind ab sieben Tage vor Fahrtermin verbindlich. Danach ist eine Ersatzperson zu stellen. Bei Nichterscheinen oder Verspätung verfällt das Ticket. Eine Übertragung des Tickets ist nur mit unserer Zustimmung möglich.
  • Ballonfahren ist nur bei gutem, geeignetem Wetter möglich, deshalb kann es auch zu Wartezeiten und mehreren Terminvereinbarungen kommen. Im Sommer starten wir am Morgen ca. 1 Stunde nach Sonnenaufgang und abends ca. 2 Stunden vor Sonnenuntergang. Wir starten jedoch aus Gründen der Tragkraft nur bis zu einer Außentemperatur von ca. 28 Grad.
  • Wenn Sie ohne Begleitung kommen, bringen wir Sie nach der Landung zum Treffpunkt zurück. Dies sollten Sie uns jedoch bei der Terminvereinbarung mitteilen.
  • Für Fehlanfahrten entsteht kein Anspruch auf Entschädigungen, gleich welcher Art.
  • Am vereinbarten Starttag erhalten Sie gegen 13 Uhr und für Frühfahrten am Vorabend gegen ca. 20 Uhr Bescheid ob der Start möglich ist.
  • Diese Beförderungshinweise sind ergänzend zu den AGBs.
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